Nationale und Europäische Klimapolitik

Nationale und Europäische Klimapolitik

 © BDI / photocase

Die deutsche Wirtschaft hat im Rahmen ihrer gegenüber der Bundesregierung abgegebenen Selbstverpflichtungserklärung nachweislich beachtliche Minderungserfolge bei den Treibhausgasemissionen erzielt.

Diese Klimavorsorgeerklärung aus dem Jahre 1995 wurde 1996 erweitert und konkretisiert. In einem kontinuierlichen Prozess wurde sie zur Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge vom 9. November 2000 mit noch anspruchsvolleren Zielsetzungen weiterentwickelt. Seitdem hat der Treibhausgasemissionshandel (Emissions Trading, ET) enorm an Bedeutung gewonnen.

Zum 1. Januar 2005 wurde der EU-weite Handel mit CO2-Zertifikaten eingeführt, nachdem die europäische ET-Richtlinie am 25. Oktober 2003 in Kraft getreten war. Der BDI hat die Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht sehr intensiv begleitet. Nach Anlaufen des Emissionshandels am 01.01.2005 waren erhebliche Preissteigerungen bei den Zertifikaten zu verzeichnen (teils bis zu 30 Euro/t CO2). Die Strompreise kletterten im gleichen Zeitraum auf Höhen, welche die Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere der energieintensiven Industrien, gefährden.

Kyoto 2008-2012

Mit Beginn der Kyoto-Periode (2008 – 2012) ist das System seit 1. Januar 2008 „scharf geschaltet“, die emissionshandelspflichtigen Anlagen in Deutschland dürfen in diesem Zeitraum nicht mehr als 453,07 Mio. t CO2 pro Jahr emittieren. Nach 2012 wird sich die Situation zuspitzen, wenn der Vorschlag der EU-Kommission realisiert wird. Die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Anlagen würde im Vergleich zu Anlagen außerhalb der EU stark gefährdet. Die deutsche Industrie ist wie kaum eine andere in den Welthandel einbezo­gen und von ihm abhängig. Nur mit gesunder Marktwirtschaft ist eine anspruchsvolle Umwelt- und Sozialpolitik – ohne Überforderung der ökonomischen Basis – rea­lisierbar.

Klimaschutz mit Augenmaß

Die deutsche Wirtschaft spricht sich für Klimaschutz mit Augenmaß aus. Die Novelle der EU-Emissionshan­delsrichtlinie würde in der derzeitigen Form jedoch zu weitgehenden Strukturänderungen führen. Es muss darum gehen, den gewollten Transformationsprozess hin zu einer Low-Carbon-Eco­nomy ohne Strukturbrüche zu gestalten. Die jetzt für den Emissionshandel nach 2013 vorgeschlagenen Zuteilungsmethoden sind nicht geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Sie schwächen gerade produzierendes Gewerbe und Energiewirtschaft in Deutschland, die als Problemlöser mit ih­ren Produkten und Dienstleistungen für das Gelingen des Prozesses unverzichtbar sind.

Meldungen

Einseitige Erhöhung des EU-Klimaziels gefährdet Investitionsspielräume und Arbeitsplätze

 15.07.2010

Der BDI lehnt eine eine unkonditionierte Verschärfung des EU-Emissionsminderungsziels auf -30 Prozent bis 2020 ab.

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