Binnenmarkt
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Die Vollendung des EU-Binnenmarkts bleibt eine Daueraufgabe. Denn ein reibungslos funktionierender EU-Binnenmarkt ist ein wichtiger Beitrag zur Strategie für Wachstum und Beschäftigung.
Gerade für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie ist ein voll funktionsfähiger europäischer Binnenmarkt von großer Bedeutung. Deutschland wickelt 59,5 % der Importe und 64,7 % der Exporte innerhalb der EU ab. In der EU sind mit etwa 447,5 Mrd. Euro rund 55 % des deutschen Kapitals investiert. Handel und Investitionen tragen dazu bei, rund 5 Millionen Arbeitsplätze und Einkommen in Deutschland zu sichern. Für viele deutsche Unternehmen ist der grenzenlose EU-Markt leistungsstarke Quelle wettbewerbsfähiger Zulieferungen, entscheidender Absatzmarkt, bedeutender Investitionsstandort und feste Basis für weltweite Aktivität.
Die korrekte Umsetzung und Anwendung der vier Freiheiten (Warenverkehr, Freizügigkeit, Dienstleistungs- und Kapitalfreiheit) ist ein wichtiges Mittel zur Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Europas. Positiv hervorzuheben sind die Vereinbarungen zu „besserer Rechtsetzung“, insbesondere die Zielsetzung, Bürokratiekosten bis 2012 um 25 % zu senken. Kritisch bleibt die Brüsseler Tendenz, verbraucher-, umwelt-, und sozialpolitische Anliegen über immer mehr Regulierung zu verfolgen.
Gemeinschaftliche Strategien zur Vollendung des Binnenmarkts alleine reichen nicht aus. Auch die Mitgliedstaaten sind in der Pflicht. EU-Recht muss fristgerecht und ohne nationales Draufsatteln („Gold Plating“) umgesetzt werden. Darüber hinaus bleiben EU und Mitgliedsländer aufgefordert, ein einfaches, kohärentes und stabiles Regelungsumfeld zu schaffen, das Unternehmen so wenig wie möglich belastet und im wirtschaftlichen Handeln fördert statt einengt.
