Internationales Steuerrecht
Das deutsche internationale Steuerrecht hat alle Steuerfälle zum Gegenstand, in denen neben der deutschen Steuerhoheit zugleich auch die Steuerhoheit eines anderen Staates betroffen ist.
Es wird geregelt durch nationale Vorschriften und durch zwischenstaatliche Vereinbarungen, insbesondere Doppelbesteuerungs-abkommen. Solche Vereinbarungen gehen dem innerstaatlichen Recht vor, wenn sie nach den Regeln des Grundgesetzes ratifiziert sind. Großen Einfluss auf die Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte haben die im EU-Vertrag verbürgten Grundrechte.