Änderung des CO₂-Speicherungsgesetzes: Überarbeitung schafft endlich Voraussetzung für CCS/CCU-Einsatz

Zum Kabinettbeschluss zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetztes (KSpG) äußert sich Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer: „Die Überarbeitung des CO₂-Speicherungsgesetzes schafft endlich Voraussetzungen für CCS/CCU-Einsatz.“

„Die schnelle Überarbeitung des CO₂-Speicherungsgesetzes schafft endlich die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von CO₂-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CCS/CCU). 

CCS und CCU sind entscheidend für die wettbewerbsfähige Transformation der Industrie zur Klimaneutralität. Es ist daher gut, dass der neue Rechtsrahmen die Nutzung der Technologien ermöglicht, denn sie werden dringend in Bereichen ohne wirtschaftliche CO₂-Vermeidungsalternativen sowie zum Ausgleich schwer vermeidbarer Restemissionen benötigt. 

Die Einstufung von CCS und CCU als „überragendes öffentliches Interesse“ ist eine entscheidende Voraussetzung für den beschleunigten Aufbau einer CO₂-Infrastruktur und den Hochlauf des Marktes. Die Industrie benötigt diese Klarheit, um Investitionen in Pilotprojekte zu ermöglichen und abzusichern. 

Jetzt muss das parlamentarische Verfahren zügig weitergehen. Die Bundesregierung sollte die Carbon Management-Strategie schnell vorlegen und bestehende regulatorische Hürden abbauen. Die Ratifizierung des Londoner Protokolls ist notwendig, um CO₂ grenzüberschreitend transportieren zu können.“