BDI-Position zur Überarbeitung der CSRD im Rahmen des EU-Omnibuspakets
Das Omnibuspaket der Europäischen Kommission zielt auf eine deutliche Vereinfachung der umfassenden nachhaltigkeitsbezogenen Berichtspflichten ab, darunter die CSRD, die CSDDD, der CBAM und die EU-Taxonomie. Viele der zahlreichen Maßnahmen zur Vereinfachung und Reduzierung der CSRD-Anforderungen gehen auf Vorschläge zurück, die der BDI im engen Austausch mit der Wirtschaft eingebracht hat.
Schnelle Umsetzung notwendig
Nun sind eine zügige Einigung der EU-Mitgliedstaaten und eine rasche Umsetzung der angekündigten CSRD-Nachbesserungen entscheidend. Besonders wichtig ist die bereits am 3. April erfolgte Einigung auf eine Verschiebung der Berichtspflichten um zwei Jahre für neu betroffene Unternehmen („Stop-the-clock“-Verfahren). Diese schafft dringend benötigte Rechtssicherheit für Unternehmen, die sich aktuell in der Umsetzung befinden.
Ebenso zeitnah müssen jetzt auch alle weiteren im Rahmen des Omnibuspakets angestoßenen Vereinfachungen umgesetzt werden – insbesondere die Reduzierung des Anwendungsbereichs auf Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten, eine deutliche Vereinfachung der ESRS durch eine Beschränkung auf steuerungsrelevante Kennziffern und die weitere Reduktion des „Trickle-down“-Effekts.
Weitere Vereinfachungen erforderlich
Über die Maßnahmen des Omnibuspakets hinaus sind zusätzliche Entlastungen notwendig. Vor allem berichtspflichtige Unternehmen der ersten Umsetzungswelle müssen rasch spürbare Entlastungen erhalten. So sollten etwa die an verschiedenen Stellen vorgesehenen „Phase-in“-Regelungen zur Veröffentlichung zusätzlicher Datenpunkte nach einem beziehungsweise mehreren Jahren der Berichterstattung ausgesetzt werden – zumindest bis eine Überarbeitung der ESRS vorliegt und zur Anwendung kommt. Außerdem sollte zeitnah eine Aussetzung der CSRD-Berichtspflicht für aktuell berichtspflichtige Unternehmen mit 501 bis 1000 Beschäftigten erfolgen, da diese laut den Plänen der EU-Kommission perspektivisch aus der Berichtspflicht rausfallen werden.
Darüber hinaus braucht es eine Abkehr von der verpflichtenden digitalen Kennzeichnung sowie eine Einschränkung von Verfolgungs- und Sanktionsrisiken, um unnötige Belastungen für Unternehmen zu vermeiden.