Die Europäische Kommission hat den Entwurf der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) überarbeitet und dabei Erleichterungen für Unternehmen abgestimmt: Reduzierung der Berichtspflichten um 25 Prozent, Stärkung der Bedeutung der individuellen Wesentlichkeitsanalyse, schrittweise Einführung von Meldepflichten und eine verbesserte Interoperabilität mit den internationalen Nachhaltigkeitsberichtsstandards des International Sustainability Standards Board (ISSB).