Überarbeitung der CSRD im Rahmen des EU-Omnibus und deutsche Umsetzung schreiten voran
Neuer Umsetzungsversuch der CSRD in Deutschland gestartet – praxistaugliche Umsetzung erforderlich
Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 einen neuen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) von Unternehmen in das deutsche Recht umgesetzt werden soll. Bereits die vergangene Bundesregierung hatte einen Entwurf zur Umsetzung der CSRD vorgelegt, das Gesetzgebungsverfahren wurde jedoch seinerzeit nicht abgeschlossen.
Auch der neue Entwurf zielt grundsätzlich auf eine 1:1-Umsetzung ab, sodass keine Vorgaben über den europäischen Entwurf hinaus für die Unternehmen beschlossen werden sollen. Die Berichterstattung von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen, die bereits unter die Vorgängerregelung fielen, muss erstmals über das Geschäftsjahr 2025 erfolgen. Allerdings wurde eine Übergangslösung für Unternehmen zwischen 501 und 1000 Mitarbeitern integriert. Da diese Unternehmen im Rahmen der aktuell verhandelten Omnibusinitiative voraussichtlich aus dem Anwendungskreis der CSRD herausfallen, sieht der Entwurf vor, diese Unternehmen von der Berichterstattung über die Geschäftsjahre 2025 und 2026 auszunehmen. Auch die Verschiebung der Berichtspflicht für neu berichtspflichtige Unternehmen um zwei Jahre im Rahmen des „Stop-the-clock“ ist bereits enthalten.
Mit einem unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand verbunden ist allerdings die Beibehaltung der „Aufstellungslösung“ bei der elektronischen Berichterstattung ab dem Jahr 2026. Diese bedeutet einen hohen Zusatzaufwand für die Unternehmen, dem keinerlei Nutzen gegenübersteht. Es muss daher dringend eine Abkehr von der Aufstellungslösung bei der elektronischen Berichterstattung erfolgen. Auch regt der BDI dazu an, erneut abzuwägen, ob eine deutsche Umsetzung der CSRD noch im Jahr 2025 und vor Abschluss der Omnibusverhandlungen tatsächlich erforderlich ist. Weitere BDI-Forderungen können Sie der BDI-Stellungnahme zur deutschen Umsetzung der CRSD entnehmen.
Überarbeitung der CSRD im Rahmen des EU-Omnibus I – Nachhaltigkeitsberichterstattung jetzt zielgerichteter ausgestalten
Die aktuell stattfindende Omnibusinitiative der Europäischen Kommission bietet eine einmalige Chance, eine zielgerichtete Überarbeitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und eine deutliche Reduzierung des Bürokratieaufwands für die Unternehmen zu erreichen. Am 23. Juni 2025 wurde zunächst das Verhandlungsmandat des Rates zum Omnibus-I angenommen. Die Ratsposition greift viele Forderungen der BDI-Position auf. Am 12. Juni 2025 hat auch der verantwortliche Berichterstatter des federführenden Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments (JURI) seinen Berichtsentwurf für die Position des EP vorgelegt. Dieser enthält zahlreiche der Forderungen des BDI und ist insgesamt zu begrüßen. Am 13. Oktober findet die Abstimmung im JURI-Ausschuss statt, zwei Wochen später das Votum im Plenum. Anschließend findet der Trilog gemeinsam mit der Europäischen Kommission statt. Noch bis Ende dieses Jahres soll es einen Abschluss geben. Dem BDI-Positionspapier zur Überarbeitung der CSRD im Rahmen des EU-Omnibus I können Sie unsere konkreten Forderungen entnehmen.
Überarbeitung der Nachhaltigkeitsberichtstandards ESRS – steuerungsrelevante Datenpunkte in den Mittelpunkt stellen
Auch die konkreten Berichtsstandards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), sollen im Rahmen der Omnibusinitiatve vereinfacht werden. Die EFRAG soll bis zum 30. November 2025 eine fachliche Empfehlung zur Überarbeitung des ESRS-Set 1 an die EU-Kommission übermitteln. Der BDI hat sich an der Konsultation der Empfehlung beteiligt und die Reduktion der verpflichtend zu berichtenden Datenpunkte – in Abhängigkeit der unternehmensindividuellen Wesentlichkeitsanalyse – um 57% grundsätzlich begrüßt und darüberhinausgehende Vereinfachungsvorschläge unterbreitet.